Personalrat der Gemeinde Panketal
 

Die Aufgaben des Personalrates

Die Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Personalvertretungen sind abschließend im Personalvertretungsgesetz geregelt. Nach diesem Gesetz haben wir Personalräte in verschiedenen Angelegenheiten mitzubestimmen. Mitzubestimmen heißt, dass ohne Zustimmung des Personalrates die Gemeinde eine beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen kann. Der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt beispielsweise die Einstellung von Beschäftigten, Höhergruppierungen von Beschäftigten oder die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Darüber hinaus wirkt der Personalrat in vielen Dingen mit. Mitwirkung heißt, dass die Gemeinde vor Beginn einer Maßnahme diese dem Personalrat zur Stellungnahme vorzulegen hat. Die Frage der Arbeitsplatzgestaltung ist beispielsweise eine typische Mitwirkungsangelegenheit. Neben den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten hat der Personalrat in verschiedenen Punkten ein Anhörungsrecht. Beispielsweise ist der Personalrat im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Punkt Stellenplan anzuhören. Der Stellenplan regelt, wie viele Planstellen im nächsten Jahr bei der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehört es, darüber zu wachen, dass die für die Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Verwaltungsvorschriften etc. eingehalten werden. Der Personalrat hat Maßnahmen, die den Beschäftigten dienen, zu beantragen. Er hat Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und diese Anregungen und Beschwerden gegenüber der Gemeinde zu vertreten.

Der Personalrat braucht für eine erfolgreiche Arbeit die Mitarbeit der Beschäftigten. 

Bitte kommt mit euren Anregungen, Fragen oder Problemen zu uns, wir werden uns immer bemühen, eure Belange sachgerecht zu vertreten.


Vertrauensschutz und Verlässlichkeit sind unser oberstes Gebot und selbstverständlich sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet!